Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln zusammen mit dem durch die Patientin/den Patienten (nachfolgend "der Patient") bei Behandlungsbeginn ausgefüllten «Anamneseformular» und der «Einverständniserklärung zur Übermittlung persönlicher Daten» das Rechtsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen Bellevue Zahnärzte AG (nachfolgend "BZAG") und dem Patienten. Diese AGB gelten zwischen BZAG und dem Patienten in der bei Durchführung der Behandlung aktuell gültigen Form. Sie regeln die Geschäftsbeziehung der zahnmedizinischen Behandlung (nachfolgend "die Behandlung") ausschliesslich, soweit nichts anderes erwähnt oder vereinbart wurde. Für jene Patienten, welche durch eine selbstständige Zahnärztin/Behandlungsperson bzw. einen selbstständigen Zahnarzt behandelt werden, gelten die vorliegenden AGB gleichermassen. Das Vertragsverhältnis besteht in jenem Fall aber zwischen dem Patienten und der selbstständigen Zahnärztin/Behandlungsperson bzw. selbstständigen Zahnarzt.
2. Datenschutz
Bezüglich Datenschutzerklärungen wird auf das Formular über die «Einverständniserklärung zur Übermittlung persönlicher Daten» als auch auf die Datenschutzerklärung von BZAG, die unter zahnarzt-zuerich-zentrum.ch/datenschutz/ abgerufen werden kann, verwiesen. Durch Unterzeichnung des vorgenannten Formulars als auch durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient den Datenschutzerklärungen zu.
3. Annullationsbedingungen
Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten reserviert. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfall die jeweilige Klinik frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus darüber zu informieren.
BZAG behält sich vor, bei einer verspäteten oder fehlenden Terminabsage dem Patienten einen Unkostenbeitrag von mind. CHF 100.00 zu verrechnen.
4. Zahlungsregelung
Die Parteien besprechen die Kosten der Behandlung vor Behandlungsbeginn, sofern es sich nicht um standardisierte Behandlungen handelt.
Die Kosten für die Behandlung sind grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Patienten zu bezahlen. Für Mahnungen wird dem Patienten eine Mahngebühr verrechnet. Nach ungenutztem Verstreichen der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann BZAG einen Verzugszins von 5 Prozent gemäss Artikel 73 des Schweizerischen Obligationenrechts verrechnen. Die Verrechnung eines Verzugszinses schliesst BZAG nicht davon aus, weitere Verzugsschäden geltend zu machen. BZAG behält sich vor, das Inkasso an einen Drittanbieter zu übergeben.
BZAG bietet in gewissen Fällen, sofern dies durch den Patienten gewünscht wird, die Möglichkeit der Teilzahlungsoption an. Die Teilzahlungsmodalitäten werden grundsätzlich mit einem Drittanbieter vereinbart und abgewickelt.
Bei neu eintretenden Patienten, bei Notfällen, oder sofern bereits Anzeichen für eine negative Bonität vorliegen, behält sich BZAG vor, dem Patienten nicht alle zur Verfügung stehenden Zahlungsoptionen anzubieten oder eine Direktzahlung / Vorauszahlung zu verlangen.
5. Behandlung / Haftung
Die Behandlung des Patienten richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der Zahnmedizin. Wie dies allgemein in der Natur der ärztlichen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden. Jeder medizinische Eingriff ist ausserdem mit gewissen Risiken verbunden. Vor der Behandlung wird der Patient über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten informiert, sowie über die damit verbundenen Risiken und Kosten aufgeklärt.
Sollte eine Behandlung nicht zur Zufriedenheit des Patienten durchgeführt worden sein, so hat der Patient dies BZAG schnellstmöglich mitzuteilen. BZAG übernimmt die Haftung für grobes und mittleres Verschulden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Angestellte von BZAG. Eine Haftung für leichtes Verschulden und für Sorgfaltspflichtverletzungen durch Hilfspersonen oder Erfüllungsgehilfen wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. BZAG haftet nicht für Behandlungsfehler oder Verletzung der Sorgfaltspflicht durch selbstständig tätige Zahnärzte/Behandlungspersonen.
6. Verrechnungsverbot
Die Verrechnung von Forderungen von BZAG aus dem Behandlungsverhältnis mit nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Patienten ist ausgeschlossen, sofern BZAG dem nicht vorher zustimmt.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht.
8. Schlussbestimmungen
Von Zeit zu Zeit können an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Änderungen vorgenommen werden. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter zahnarzt-zuerich-zentrum.ch/agb/ abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung treten.
Bellevue Zahnärzte AG / November 2024